Batteriegesetz, BattG, BattDG oder EU-Batterieverordnung – was gilt heute?

Welche Batteriegesetze gelten 2026 in Deutschland und der EU?
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Einzelne Anforderungen und Pflichten werden jedoch schrittweise wirksam. In Deutschland wird die Verordnung durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergänzt, das seit dem 7. Oktober 2025 in Kraft ist und die nationalen Zuständigkeiten und Vollzugsstrukturen konkretisiert.
Ist das Batteriegesetz (BattG) noch gültig?
Nein. Das frühere deutsche Batteriegesetz (BattG) wurde zum 7. Oktober 2025 durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) abgelöst. Das BattDG ergänzt seitdem die unmittelbar geltende EU-Batterieverordnung auf nationaler Ebene.
Was ist der Unterschied zwischen BattG und BattDG?
Das frühere Das frühere BattG basierte auf der alten EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG und unterschied drei Batteriekategorien: Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Das BattDG ergänzt dagegen die heutige EU-Batterieverordnung auf nationaler Ebene. Im neuen Rechtsrahmen werden fünf Batteriekategorien unterschieden: Gerätebatterien, LV-Batterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien.
Was ist der Unterschied zwischen BattDG und EU-Batterieverordnung?
Die EU-Batterieverordnung bildet den unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen für Batterien und enthält unter anderem Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und den digitalen Batteriepass. Das deutsche BattDG ergänzt diese Vorgaben auf nationaler Ebene und regelt insbesondere Zuständigkeiten, Registrierung, Herstellerverantwortung sowie Rücknahme- und Kontrollstrukturen in Deutschland.

Warum die rechtzeitige Vorbereitung auf das BattDG wichtig ist

Für Unternehmen, die Produkte mit Li-Ion-Akkus vertreiben oder warten, ist eine frühzeitige Orientierung an den neuen Vorgaben ratsam. Batterien stehen im Zentrum der europäischen Energiewende, der Elektromobilität und der Kreislaufwirtschaft.

Im Rahmen des Green Deals setzt die EU schrittweise auf nachhaltige und rückverfolgbare Batterie-Wertschöpfungsketten.

Da neue Vorgaben für Design, Reparierbarkeit, Sammlung und Wiederverwendung kontinuierlich greifen, ermöglicht eine vorausschauende Anpassung Planungssicherheit und einen reibungslosen Übergang.

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Für wen ist das neue Batteriegesetz relevant?

Die neue Gesetzgebung betrifft ausnahmslos jeden Marktteilnehmer, der Batterien oder batteriebetriebene Produkte in der EU in Umlauf bringt, verwaltet, repariert, transportiert oder entsorgt:

Akku-Hersteller und -Reparateure
Produzenten von Akkupacks oder -modulen, die für technische Spezifikationen, Sicherheit und lückenlose Dokumentation verantwortlich sind.
Händler und Importeure
Unternehmen, die E-Bikes, Scooter oder andere Produkte mit Lithium-Ionen-Akkus auf den europäischen Markt bringen.
Service- und Reparaturunternehmen
Akteure, die Akkus prüfen, instandsetzen oder wiederverwendbar machen.
Flottenbetreiber (Fleet Owner)
Organisationen mit großen Elektrofahrzeug-Flotten wie Vermieter, Leasinggesellschaften und Lieferdienste.
Logistikdienstleister
Unternehmen, die Lithium-Ionen-Batterien lagern, transportieren, sortieren oder Rückströme managen.
End-of-Life-Verwerter
Betriebe, die gebrauchte oder Alt-Akkus erfassen, bewerten oder recyceln.

Strategische Einordnung: Welche Regelungen für Lithium-Akkus greifen

Für Unternehmen, die Li-Ion-Batterien (direkt oder verbaut) in der EU vertreiben, verlagert sich der Fokus schlagartig vom reinen Verkauf hin zur Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus.

EU-Batterieverordnung 2023/1542 Stufenweise Umsetzung 2024–2027
Digitaler Batteriepass Ab Anfang 2027
Recht auf Reparatur Ab Mitte 2026
Erweiterte Herstellerverantwortung Stufenweise seit 2025

Bisherige Praxis vs. Neue Rechtspflichten: Der Systemwechsel im Vergleich

Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur die Produktinformationen, sondern können sich auch auf die praktischen Abläufe nach dem Verkauf auswirken. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Fokus von einem überwiegend vertriebs- und garantieorientierten Modell hin zu einer stärkeren strukturellen Ausrichtung auf Service, Dokumentation und Rücknahmeströme verschiebt.

Alte Situation

Design:
Bereits bei der Entwicklung eines Akkus müssen Diagnose, Reparatur und Service nach dem Verkauf berücksichtigt werden.
Diagnose:
Bei defekten Akkus ist eine fundierte Entscheidung erforderlich: Reparatur, Wiederaufbereitung, Austausch, Wiederverwendung oder Entsorgung.
Reparatur:
Der Druck auf den Zugang zu Ersatzteilen, Serviceinformationen und einem praktikablen Reparaturkanal nimmt zu.
Dokumentation:
Mit Blick auf den kommenden Batteriepass und die Reparaturanforderungen wird die strukturierte Erfassung von Batteriedaten und Servicehistorie zunehmend wichtiger.
Rücklauf:
Zurückgesendete Akkus müssen separat erfasst, bewertet und gelagert werden.
Verantwortung nach dem Verkauf:
Europäische Importeure und Händler müssen den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, einschließlich Rücknahme, Registrierung und Verwertung.

Neue Situation

Design:
Bereits bei der Entwicklung eines Akkus müssen Diagnose, Reparatur und Service nach dem Verkauf berücksichtigt werden.
Diagnose:
Bei defekten Akkus ist eine fundierte Entscheidung erforderlich: Reparatur, Wiederaufbereitung, Austausch, Wiederverwendung oder Entsorgung.
Reparatur:
Der Druck auf den Zugang zu Ersatzteilen, Serviceinformationen und einem praktikablen Reparaturkanal nimmt zu.
Dokumentation:
Mit Blick auf den kommenden Batteriepass und die Reparaturanforderungen wird die strukturierte Erfassung von Batteriedaten und Servicehistorie zunehmend wichtiger.
Rücklauf:
Zurückgesendete Akkus müssen separat erfasst, bewertet und gelagert werden.
Verantwortung nach dem Verkauf:
Europäische Importeure und Händler müssen den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, einschließlich Rücknahme, Registrierung und Verwertung.

Heskon als Ihr verlässlicher Batterie-Servicepartner: Proaktiv vorbereiten

Die Zeit drängt: Heskon unterstützt Ihr Unternehmen bei der praktischen und zeitnahen Umsetzung der neuen Anforderungen an Aftersales und Service im Rahmen der europäischen Batteriegesetzgebung.

Viele Unternehmen befassen sich nicht primär mit Batterien, fallen jedoch unter neue rechtliche Pflichten. Heskon unterstützt Sie dabei mit operativer Erfahrung, fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung.

Wir stellen Ihnen eine funktionierende europäische Service-Infrastruktur zur Verfügung, die sich nahtlos in bestehende Aftersales-, Garantie- und Qualitätsprozesse integrieren lässt. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein eigenentwickeltes ERP-System: Für die lückenlose digitale Erfassung von Testergebnissen und Servicehistorien sowie die Anbindung an den künftigen Batteriepass.
  • Eine leistungsstarke B2B-Infrastruktur für Rückläufe: Damit können Ihre Vertragshändler sowohl Sammel- (Bulk) als auch Einzelaufträge strukturiert und effizient abwickeln.
  • Eine digitale interne Wissensdatenbank: Mit direkt verfügbaren produktspezifischen Arbeitsanweisungen und technischen Dokumentationen für standardisierte Prozesse.
  • Optimierte Ersatzteillagerung und -registrierung: Für verlässliche Servicevereinbarungen und kürzere Durchlaufzeiten.
  • Unsere eigene F&E- und Qualitätsabteilung: Sie unterstützt Sie bei Qualität und Konformität im Rahmen der Europäischen Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
  • Über 10 Jahre Praxiserfahrung: Wir kennen die logistischen und operativen Anforderungen im Umgang mit Lithium-Akkus und unterstützen Sie bei der schrittweisen Ausgestaltung Ihrer Prozesse.

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