Die neue Batterieverordnung kurz gefasst
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Was ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542? Die EU-Batterieverordnung 2023/1542, auch bekannt als EU Battery Regulation 2023, ist das wichtigste neue europäische Gesetz für Batterien und ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG. Sie deckt den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab – vom Design und Verkauf über die Nutzung bis hin zu Sammlung, Wiederverwendung und Recycling. |
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Warum gibt es eine neue Batteriegesetzgebung? Die EU-Batterieverordnung geht aus dem Europäischen Green Deal und dem Übergang zu einer kreislauffähigen und klimaneutralen Wirtschaft hervor. Batterien werden strategisch immer wichtiger für Elektromobilität und saubere Energie. |
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Was ist das Ziel der Batterieverordnung? Die EU möchte auf eine sichere, zirkuläre und nachhaltige Batteriewertschöpfungskette in Europa hinarbeiten. Deshalb wurde der alte Rahmen überarbeitet und erweitert. |
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Warum reichte die alte Batterierichtlinie nicht aus? Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG war für den heutigen Batteriemarkt zu begrenzt. Durch das Wachstum von Elektrofahrzeugen, leichten Verkehrsmitteln und Lithium-Ionen-Anwendungen war eine umfassendere Regelung erforderlich. |
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Für wen gilt die neue Batterieverordnung? Die Gesetzgebung gilt für alle Batteriekategorien, die in der EU in den Handel gebracht oder in Betrieb genommen werden. Dies gilt für separat angebotene Batterien sowie für Batterien, die in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder andere Fahrzeuge eingebaut sind. |
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Ab wann gilt die neue Europäische Batterieverordnung? Die EU-Batterieverordnung gilt seit dem 18. Februar 2024. Nicht alle Pflichten gelten sofort; viele Anforderungen werden schrittweise eingeführt, siehe auch die Zeitleiste. |
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Gelten die Regeln auch für Akkus, die bereits auf dem Markt sind? Für jede Verpflichtung gilt das jeweilige Anwendungsdatum. Im Grundsatz geht es um Batterien, die ab diesem Zeitpunkt erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden. |
Inwiefern unterscheidet sich die Batterieverordnung 2023/1542 von der alten Batterierichtlinie 2006/66/EG?
Während die alte Batterierichtlinie vor allem den Schwerpunkt auf Gefahrenstoffe, Sammlung und Verwertung von Altbatterien legte, betrachtet die neue Batterieverordnung den gesamten Batterie-Lebenszyklus umfassender. Unternehmen sehen sich dadurch nicht nur mit Anforderungen beim Inverkehrbringen von Batterien konfrontiert, sondern mit strengeren Anforderungen davor und danach.
| EU-Batterieverordnung entlang des Batterie-Lebenszyklus | |
|---|---|
| Vor dem Verkauf | Das Design der Batterie, Produktinformationen, Kennzeichnung, Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit. |
| Während der Nutzung | Service und Reparatur, Zugang zu relevanten Batteriedaten sowie Daten für die Rückverfolgbarkeit und den Batteriepass. |
| Nach der Nutzung oder Rückgabe | Sammlung, Bewertung, Wiederverwendung, Recycling, Behandlung und Berichterstattung über Batterien, die in Verkehr gebracht wurden. |
Wichtige Begriffe der Batterieverordnung 2023/1542
Die EU-Batterieverordnung (manchmal auch als Battery Directive bezeichnet) legt mehr Wert auf Reparierbarkeit, Austauschbarkeit, Batteriedaten, Rückverfolgbarkeit, erweiterte Herstellerverantwortung und Zirkularität. Nachfolgend erläutern wir diese Begriffe praxisnah.
Zeitleiste der Batterieverordnung 2023/1542
Dieser Zeitplan legt den Schwerpunkt auf Akkus für leichte Verkehrsmittel (LMT-Batterien). Die genauen Pflichten variieren je nach Batteriekategorie und Rolle in der Lieferkette.
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Die EU-Batterieverordnung wird veröffentlicht und tritt in Kraft. Damit beginnt der Übergang von der alten Batterierichtlinie 2006/66/EG zum neuen Rechtsrahmen.
Anwendung der Verordnung und erste LMT-Anforderungen
Die EU-Batterieverordnung gilt ab diesem Datum.
Für LMT-Batterien müssen Angaben zu Leistung und Haltbarkeit bereitgestellt werden. Zudem muss das BMS aktuelle Informationen über den Zustand und die erwartete Lebensdauer der Batterie enthalten.
Hersteller-verantwortung und Rücknahmeströme
Neue Anforderungen gelten für Hersteller-registrierung, erweiterte Hersteller-verantwortung, Sammlung, Behandlung und Berichterstattung. Batterien müssen außerdem das Symbol für die getrennte Sammlung tragen.
Kennzeichnung und Informationen
Es gelten zusätzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten, unter anderem zu Hersteller- und Produktidentifikation, Herstellungsort und -datum, Gewicht, Kapazität, chemischer Zusammensetzung sowie zu gefährlichen und kritischen Rohstoffen.
Servicefähigkeit, Batteriepass und Sorgfaltspflichten
Geräte- und LMT-Batterien müssen separat entnommen und ausgetauscht werden können.
Ein QR-Code ermöglicht den Zugang zu vorgeschriebenen Batterieinformationen.
Pflicht für LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh.
Due-Diligence-Anforderungen gelten für relevante Marktteilnehmer.
LMT-Leistung und CO₂-Fußabdruck
LMT-Batterien müssen Mindestanforderungen an elektrochemische Leistung und Haltbarkeit erfüllen. Zudem wird eine Erklärung zum CO₂-Fußabdruck pro Batteriemodell und Fertigungsstätte Pflicht.
CO₂-Fußabdruckklasse und Recyclingeffizienz
LMT-Batterien werden in eine CO₂-Fußabdruckklasse eingestuft. Für Lithium-Batterien gelten zudem höhere Anforderungen an die Recyclingeffizienz.
Weitere Verschärfung der Zirkularität
Für LMT-Batterien gilt ein Sammelziel von 61 %. Zudem werden die Anforderungen an die Materialrückgewinnung verschärft und ein maximaler CO₂-Fußabdruck über den Lebenszyklus eingeführt.
* Bei einigen technischen Anforderungen ist das angegebene Datum der frühestmögliche Anwendungsbeginn. Der endgültige Anwendungsbeginn kann später liegen, wenn ergänzende EU-Vorschriften später in Kraft treten.
Die genauen Verpflichtungen variieren je nach Batteriekategorie und Rolle in der Lieferkette. Nutzen Sie diesen Zeitplan als Orientierung.
Für welche Batterien gilt die Batterieverordnung?
Die EU-Batterieverordnung unterscheidet auf Basis von Design und Nutzung zwischen verschiedenen Batteriekategorien. Im Vergleich zur alten Richtlinie wurden neue Kategorien hinzugefügt, da sich die Batterienutzung in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Vor allem durch den Zuwachs an Elektrofahrzeugen wurden EV-Batterien und LMT-Batterien als eigenständige Kategorien in die neue Verordnung aufgenommen.
1. Gerätebatterien
- Gekapselte Batterien, die relativ klein und handlich sind (maximal 5 kg).
- Speziell nicht für den industriellen Einsatz konzipiert und fallen in keine der anderen Kategorien.
- Dazu gehören Batterien für Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Spielzeug, Haushaltsgeräte oder lose Ersatzbatterien.
- Auch viele gewöhnliche Verbraucherbatterien wie Alkalibatterien und Knopfzellen fallen in der Regel unter diese Kategorie oder die Subkategorie der Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch.
2. LMT-Batterien
- Gekapselte Batterien (maximal 25 kg), die speziell für den Antrieb leichter Radfahrzeuge entwickelt wurden.
- LMT steht für Light Means of Transport (Batterien für leichte Verkehrsmittel).
- Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die elektrisch oder durch eine Kombination aus Elektromotor und Muskelkraft angetrieben werden, wie z. B. E-Bikes.
- Themen wie Entfernbarkeit, Austauschbarkeit, Reparatur und After-Sales-Service spielen für diese Kategorie eine große Rolle.
3. SLI-Batterien
- SLI steht für Starting, Lighting and Ignition (Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien).
- Diese Batterien dienen dem Starten, Beleuchten oder Zünden von Fahrzeugen oder Maschinen.
- Ein typisches Beispiel sind klassische Starterbatterien in Autos, Motorrädern oder bestimmten Maschinen.
4. EV-Batterien
- Batterien, die speziell für den Antrieb von Elektro- oder Hybridfahrzeugen offizieller Fahrzeugklassen entwickelt wurden.
- In der Praxis betrifft dies meist zulassungspflichtige Fahrzeuge wie Elektroautos, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge mit Typgenehmigung.
- Diese Batterien sind in der Regel größer, schwerer und komplexer und unterliegen anderen Sicherheitsbestimmungen als Batterien für leichte Verkehrsmittel.
5. Industriebatterien
- Batterien für den industriellen, gewerblichen oder stationären Einsatz oder solche, die aufgrund ihrer Verwendung nicht unter Geräte-, LMT-, EV- oder SLI-Batterien fallen.
- Dazu gehören Batterien für Maschinen, medizinische Geräte, Roboter, Logistiksysteme und professionelle Werkzeuge.
- Auch Batterien für stationäre Energiespeicher, wie Heimspeicher oder gewerbliche Batteriespeichersysteme, gehören zu dieser Kategorie.
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- Im Rahmen der EU-Batterieverordnung 2023/1542 konzentriert sich Heskon vor allem auf LMT-Batterien sowie kompakte industrielle Lithium-Ionen-Batterien.
- In diesen Bereichen machen unsere technische Infrastruktur und das Fachwissen unserer erfahrenen Reparaturtechniker den entscheidenden Unterschied.
Was ändert sich für Unternehmen?
Durch die neue EU-Batterieverordnung müssen Unternehmen besser nachweisen können, wie Batterien entwickelt, verkauft, gewartet, zurückgenommen und behandelt werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die folgenden Themen:
Batteriekategorie und Rolle in der Lieferkette
Welche Batterien bringen Sie auf den Markt und unter welche Kategorie fallen diese?
Die Pflichten aus der EU-Batterieverordnung hängen unter anderem von der Batteriekategorie und der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab. Daher ist es wichtig, zunächst festzustellen, in welche der genannten Klassen das Produkt fällt.
Reparierbarkeit und Austauschbarkeit
Können defekte Batterien in der Praxis sicher bewertet, ausgetauscht oder repariert werden?
Besonders bei LMT-Batterien wird es wichtiger, dass diese für Diagnose, Austausch oder Reparatur sicher und praktisch aus dem Produkt entnommen werden können. Dies erfordert mehr Aufmerksamkeit für Design, Zugang zu Ersatzteilen, technische Informationen und einen umsetzbaren Serviceprozess.
Informationen und Batteriedaten
Wo werden Batteriedaten, Testergebnisse und Servicehistorie derzeit erfasst?
Produktinformationen, technische Spezifikationen und die Servicehistorie gewinnen an Bedeutung. Im Hinblick auf den Batteriepass müssen Unternehmen besser dokumentieren können, welche Daten zu einer Batterie gehören und wie diese Informationen bereitgestellt werden.
Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
Können Sie pro Batterie oder Akkutyp nachvollziehen, welche Diagnose, Reparatur oder Behandlung stattgefunden hat?
Unternehmen müssen besser nachweisen können, was mit Batterien während Verkauf, Nutzung, Rückgabe, Reparatur, Wiederverwendung oder Entsorgung geschieht. Ohne ordnungsgemäße Erfassung wird es schwieriger, Garantieansprüche, Qualitätsprobleme, Rückrufe und Berichtspflichten zu begründen.
Herstellerverantwortung und Rücknahmeströme
Ist klar, wie Rückgabe-Akkus angemeldet, bewertet, gelagert und weiterverarbeitet werden?
Die Verantwortung endet nicht nach dem Verkauf. Hersteller, Importeure und Markeninhaber müssen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) besser organisieren und berichten, was mit defekten, gebrauchten oder Altbatterien geschieht.
Nachhaltigkeit und Zirkularität
Wird bei defekten Batterien zuerst geprüft, ob Reparatur, Wiederverwendung oder Wiederaufbereitung möglich sind?
Die Verordnung legt mehr Gewicht auf Lebensdauer, Wiederverwendung, Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck und die Vermeidung von Abfallströmen. Dadurch werden Reparatur oder Wiederaufbereitung zu einer attraktiveren Alternative gegenüber dem standardmäßigen Austausch oder der Entsorgung.
Handlungsbedarf aufgrund der neuen Batterieverordnung
Warum Unternehmen jetzt aktiv werden müssen
In den kommenden Jahren werden mehrere Pflichten aus der neuen Batterieverordnung konkreter. Man denke an Anforderungen an Kennzeichnung, Entfernbarkeit, Austauschbarkeit, QR-Codes und den Batteriepass.
Die Verordnung räumt Marktüberwachungsbehörden die Möglichkeit ein, bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen zu verlangen. In schweren Fällen kann dies zu nationalen Sanktionen, Ablehnung oder Rückruf von Produkten führen. Für Unternehmen wird es daher immer wichtiger, Produktinformationen, Rückverfolgbarkeit, Serviceprozesse und Rücknahmeströme nachweisbar im Griff zu haben.
Überwachung und Umsetzung in Deutschland
In Deutschland wird die EU-Batterieverordnung national durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) umgesetzt und durchgeführt.
Das Umweltbundesamt (UBA) führt gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften. Das UBA hat wesentliche behördliche Aufgaben an die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) übertragen. Die stiftung ear ist für das Herstellerregister zuständig und prüft, ob Hersteller, Importeure oder deren Bevollmächtigte ordnungsgemäß registriert sind.
Zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung müssen sich Unternehmen vor dem Inverkehrbringen von Batterien bei der stiftung ear registrieren und sich je Batteriekategorie an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen oder ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen.
Für die Überprüfung der menschenrechtlichen und ökologischen Lieferketten-Sorgfaltspflichten (Due Diligence) bei der Rohstoffbeschaffung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Wie kann Heskon Sie unterstützen?
Die EU-Batterieverordnung erfordert nicht nur rechtliches Wissen über die Batteriegesetzgebung, sondern vor allem die Organisation aller praktischen Prozesse rund um Lithium-Batterien.
Die rechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen von Batterien verbleibt in vielen Fällen bei dem Akteur, der die Batterie oder das Batterieprodukt innerhalb der EU anbietet.
Heskon übernimmt diese gesetzliche Rolle nicht automatisch, kann aber bei der praktischen Umsetzung dieser Verpflichtungen helfen.
Die Zusammenarbeit kann von der Unterstützung bei Teilbereichen bis hin zur vollständigen Entlastung beim Batterie-Aftersales reichen – abhängig von Rolle, Volumen und Servicebedarf Ihrer Organisation:
- Bewertung und Triage von Rückgabe-Akkus, etwa zur Reparatur oder Wiederaufbereitung.
- Sammlung und Behandlung von Altbatterien im Hinblick auf Wiederverwendung oder Recycling.
- Digitale Erfassung und Berichterstattung von Batteriedaten und Servicehistorie, beispielsweise für den Batteriepass oder zu Qualitätszwecken.
- Verwaltung von Ersatzteilen und Arbeitsanweisungen pro Produktfamilie für Reparaturzwecke.
- Beratung beim Aufbau einer praktischen Service-Infrastruktur für Batterien.
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